Stromversorgung

Die Struktur der Energiewirtschaft ist vielfältig. Bis zum In-Kraft-Treten des neuen Energiewirtschaftsrechts im Jahr 1998 war die Energieversorgung bedeutende Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Sicherstellung der Energieversorgung erfolgte entweder durch den Aufbau eines eigenen kommunalen Unternehmens – ggf. auch im Verbund mit anderen Kommunen oder durch die Übertragung der Energieversorgung auf ein Versorgungsunternehmen der Lokal-, Regional- oder Verbundstufe durch Abschluss eines entsprechenden Vertrages.
Durch das neue Energiewirtschaftsrecht gibt es beim Handel mit Energie keine alleinigen kommunalen Zuständigkeiten mehr. Hier sind zahlreiche neue und überregionale Versorgungsunternehmen hinzugekommen, die Energie in allen Kommunen anbieten können.

 
 
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